Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich an den Vermieter erfolgen und von allen Mietparteien unterzeichnet werden. Die entsprechenden Fristen zwischen Eingang der Kündigung beim Vermieter und Ende des Mietverhältnisses finden Sie in der Regel in Ihrem Mietvertrag. Sollte in Ihrem Mietvertrag keine Kündigungsfrist vereinbart sein, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, diese beträgt zzt. 3 Monate.
Unabhängig von der im Mietvertrag vorgesehenen Kündigungsfrist ist in jedem Falle zu beachten, dass das Kündigungsschreiben Ihrem Vermieter spätestens am 3. Werktag (Achtung: Auch der Samstag ist ein Werktag!) eines Kalendermonats vorliegen muss. Hier kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs des Kündigungsschreibens beim Vermieter an, nicht auf das Datum des Kündigungsschreibens oder der Abgabe bei der Post.
In der Regel – je nach Inhalt Ihres Mietvertrages – setzt sich die von Ihnen monatlich zu zahlende Gesamtmiete zusammen aus:
Grundmiete
+ Betriebskostenvorauszahlung
+ Heiz- und Warmwasserkostenvorauszahlung
Bei der Grundmiete handelt es sich um das Entgelt für die Überlassung der Mietsache, d. h. um die eigentliche Miete.
Bei den Betriebskosten handelt es sich um laufende Kosten, welche durch den Gebrauch des Gebäudes, der Anlagen, den Einrichtungen und des Grundstücks entstehen, z. B.
• Müllabfuhr
• Wasserversorgung
• Gebäudeversicherung
Diese Kosten werden laufend vom Vermieter bezahlt und sind gemäß der Betriebskostenverordnung und der mietvertraglichen Bestimmungen auf den Mieter umlegbar. Im Normalfall zahlt der Mieter monatlich zusammen mit der Miete eine Vorauszahlung für diese Kosten. Einmal jährlich wird dann über die tatsächlich angefallenen Kosten abgerechnet, d. h. diese werden den vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen gegenübergestellt. Aus dieser Abrechnung ergibt sich für den Mieter dann ein Guthaben oder eine Nachzahlung.
Ähnlich verhält es sich mit den Kosten, die für die Beheizung und Warmwasserversorgung Ihrer Wohnung entstehen; auch hier wird vom Mieter monatlich eine Vorauszahlung geleistet, und über die tatsächlichen Kosten wird jährlich abgerechnet, wobei sich für den Mieter ein Guthaben oder eine Nachzahlung ergeben kann.
In der monatlichen Gesamtmiete sind die Kosten für die Stromversorgung und den Telefonanschluss in Ihrer Wohnung nicht enthalten. Bei der Anmietung Ihrer Wohnung werden wir den Stromversorger über einen Wechsel informieren. Sie selbst können danach entscheiden, ob Sie einen Stromanbieterwechsel vornehmen möchten, oder nicht.
Kleintiere wie Zierfische, Kanarienvögel, Hamster etc. – in geringer Zahl – können grundsätzlich in der Wohnung gehalten werden; möchten Sie sich ein anderes Tier wie einen Hund oder eine Katze anschaffen, so ist hierfür die Zustimmung des Vermieters einzuholen.
Generell gilt, dass es bei der Haltung von Haustieren in der Wohnung nicht zu Belästigungen der übrigen Mieter kommen und die Wohnung nicht beschädigt werden darf.
Wenn Sie eine Wohnung bei der WG Adorf/Vogtl. mbH anmieten möchten, teilen Sie uns bitte unbedingt mit, ob Sie ein Haustier haben, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.
Da wir nur Wohnungen aus unserem eigenen Bestand oder unserer Verwaltung vermieten, ist von Ihnen bei Direktanmietung keine Maklerprovision oder Vermittlungsgebühr zu zahlen.
In der Regel ist bei Mietbeginn eine Kaution (Mietsicherheit) zu leisten. Diese Kaution ist maximal bis zu einer Höhe von 3 Monats-Grundmieten (ohne Heiz- und Nebenkostenvorauszahlung) zu leisten. Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Abgeltung aller Ansprüche aus dem Mietverhältnis wird diese Kaution – verzinst gem. den gesetzlichen Bestimmungen – wieder an den Mieter ausgezahlt.
Weitere Fragen zur Kaution beantworten Ihnen gern die zuständigen Ansprechpartner bei der WG Adorf/Vogtl. mbH.
Bei unseren Wohnungen wird bei Mietvertragsabschluss eine Kaution in Höhe von zwei Nettogrundmieten fällig. Wir ermöglichen Ihnen, diesen Betrag in bis zu drei Raten zu zahlen.
Wir bitten Sie, Ihren Nachbarn zunächst freundlich auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Sollte dies keine Besserung herbeiführen, wenden Sie sich bitte mit einer schriftlichen Beschwerde mit Auflistung der Störfälle mit Datum, Zeit und ggf. möglichen Zeugen an den zuständigen Kundenbetreuer. Dieser wird die betreffende Mietpartei schriftlich auf ihr Fehlverhalten aufmerksam machen.
Für das Verlegen eigener Bodenbeläge benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen wird dann mit Ihnen eine Vereinbarung über das Verlegen des Bodenbelags geschlossen.
Jedem Mieter der WG Adorf wird ein eigenes Mietkonto zugewiesen, auf das die monatliche Miete zu überweisen ist. Die Bankverbindung Ihres Mieterkontos finden Sie in Ihren Mietvertragsunterlagen.
Das SEPA-Lastschriftmandat ist die Berechtigung für den Einzug von SEPA-Lastschriften. Sie ersetzt die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Das SEPA-Lastschriftmandat umfasst sowohl die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschriften an den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister zur Einlösung der Zahlung.
Bitte kontaktieren Sie unsere Kundenbetreuung. Bei einem Umzug im Bestand der WG Adorf besteht die Möglichkeit vor Ablauf der Kündigungsfrist den geltenden Mietvertrag zu lösen. Einzelheiten und Voraussetzungen erfragen Sie bitte bei der zuständigen Kundenbetreuung.
Wenn die Wohnung beanstandungsfrei abgenommen wurde, erfolgt die Kautionsabrechnung und -rückzahlung in der Regel vier bis sechs Wochen nach Mietvertragsende. Verzögerungen kann es geben, wenn die Wohnung nicht in vertragsgerechtem Zustand zurückgegeben wurde oder noch Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung zu erwarten sind.
Ihre Frage ist nicht dabei? Senden Sie uns eine E-Mail an info[@]wohnen-adorf.de oder rufen Sie uns an unter 037423 3136.